Das Pflegetagebuch
Stellen Sie den Antrag auf Pflegestufe und führen Sie nicht vorher ein Pflegetagebuch, so wird dem Grunde genommen nur „oberflächlich“ eine Begutachtung vorgenommen.
Hierbei werden nach internen Richtlinien Durchschnittswerte für die einzelnen Verrichtungen angesetzt.
Dass im Einzelfall jedoch ein höherer Zeitaufwand notwendig ist, kann man nur mit dem Pflegetagebuch beweisen. Gegebenenfalls wird die Pflegeperson, die Pflegepersonen in einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht als Zeuge(n) gehört.
Sehr gute Erläuterungen und den Vordruck für ein Pflegetagebuch finden Sie auf der Seite des Sozialverbandes Deutschland - SoVD "Das neue Pflegetagebuch"
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Dies Vordruck ist besser, als die, die von den Krankenkassen/Pflegekassen zur Verfügung gestellt werden. Man könnte sagen, dass es nicht im Interesse der Pflegekasse ist, möglichst gute Informationen zu geben. Das kostet ja Geld
Grundsätzlich kann ich aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung sagen, (das habe ich auch bei der Einstufung meiner Mutter und meines Vaters, die lange pflegebedürftig waren und lange Zeit zu Hause gepflegt wurden, erlebt und bei beiden Mandanten, bei den ich bei der Begutachtung dabei war), dass der zur Pflegenden sich dem Gutachter/der Gutachterin immer versucht, sich in einem besseren Licht darzustellen.
Nach der Begutachtung sollte man den Gutachter/die Gutachterin bitten, ein persönliches Gespräch zu führen, in dem man darauf hinweist, dass der äußere Eindruck aufgrund der kurzen Begutachtung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Dabei sollt man dem Gutachter/der Gutachterin das Pflegetagebuch übergeben.
Selbstverständlich muss man sich vorher eine Kopie dieses Pflegetagebuchs anfertigen, welche man bei sich behält. Mit dieser Verfahrensweise habe ich in jedem Widerspruchs- und Klageverfahren Erfolg gehabt. In diesen Fällen haben auf meinen Rat die pflegenden Personen während des Widerspruchs- oder Klageverfahren das Pflegetagebuch geführt. In Gerichtsverfahren sind diese Pflegeperson dann noch zusätzlich als Zeugen gehört worden.