Allgemeiner Überblick
Überblick über das Sozialrecht mit Exkurs: ärztliche Behandlung
Unter Sozialrecht versteht man alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen. Soziale Risiken können u. a. Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod sein.
Das Sozialrecht ist neben dem Steuerrecht das umfangreichste Rechtsgebiet. Die wesentlichen Bestimmungen sind in den Sozialgesetzbüchern SGB I bis SGB XII geregelt. Darüber sind in anderen Gesetzen, wie das Kindergeldgesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG), OEG (Opferentschädigungsgesetz) sozialrechtliche Ansprüche der Menschen, die in Deutschland leben, aber auch von Deutschen, die im Ausland leben, geregelt.
Das Verfahren im Sozialrecht ist wesentlich einfacher, als der Laie meint.
Antragsverfahren, Widerspruch und Klage sind formfrei und einfach durchzuführen.
Antragsverfahren:
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass ein Antrag nur mit einem Antragsformular gestellt werden kann.
Jeder Antrag, sei es ein Antrag auf Rente, sei es ein Antrag auf Grundsicherung, bzw. Bürgergeld, Schwerbehinderung etc. kann formfrei gestellt werden.
Ausnahmen:
Eine Ausnahme besteht bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier müssen die Leistungen von Amts wegen, also o h n e Antrag erbracht werden.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber sind verpflichtet, Unfälle im Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Beschäftigte sterben oder sich so verletzen, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind.
Oft wird aus verschiedenen Gründen aber der Unfall, die Krankheit etc. nicht gemeldet. In diesen Fällen sollte man dann selbst dies der Unfallversicherung melden.
Benders wichtig ist dies für selbstständig, freiwillig Versicherte.