Erläuterung des Rechtsgebietes Seniorenrecht
Das Seniorenrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, welche Ineinandergreifen. Das sind insbesondere das Sozialrecht, Erbrecht und das Familienrecht.
Ein wesentlicher Teil ist das Sozialrecht. Hier gibt es teilweise Beziehungen zum Erb- und Familienrecht.
Man muss deshalb immer alles gemeinsam im Auge haben. Wesentliche Themen des Seniorenrechts sind:
- Übergang vom Erwerbsleben in den Altersruhestand = frühzeitige Planung, rechtliche Möglichkeiten und Ansprüche, Sonderfälle der bAV
- Betreuungs-/Vorsorgevollmacht = Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Totenfürsorge
- Vermögens- und Nachlassplanung = Aufstellung in der Ehe, Vermögensübertragung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen zu Lebzeiten, steuerliche Aspekte und Gestaltungsmöglichkeiten, Lebensversicherungen und Altersvorsorgeprodukte
- Pflegeleistungen = Pflege im häuslichen Umfeld, Betreutes Wohnen, Heimunterbringung, sozialrechtliche Leistungsansprüche, eigen-beschäftigte (in- und ausländische) Pflegekräfte, Pflegezeitgesetz
- Soziale Hilfen und Sozialhilfe = Ansprüche, Pflegeunterstützung, Erbenhaftung
- Schwerbehinderung = Grad der Behinderung, Nachteilsausgleich, Rehabilitation und Eingliederungshilfe
- Rückgriffsmöglichkeiten= Aktuelles zu Elternunterhalt und Angehörigen-Entlastungsgesetz, sonstige Rückgriffsmöglichkeiten
- Heimverträge= Vertragsfragen, Miet- und Pflegekosten bei Abwicklung
Mein Vater (gest. 1995), der die Kanzlei 1951 gegründet hat, war einer der ersten Fachanwälte für Sozialrecht.
In unsere Kanzlei waren wir auch schon immer im Familien- und Erbrecht tätig.
Ich habe in der speziellen Materie des Seniorenrechts ein über 30-jährige Erfahrung und stehe Ihnen beratend oder ggf. auch in außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitfällen zur Seite.
Planen Sie rechtzeitig Ihren Ruhestand. Sprechen Sie mit Ihrer Familie (Ehegatten, Kinder) rechtzeitig. Besonders an Herz legen möchte ich Ihnen die Themen Vorsorge- und Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung. Diese Themen sollen und dürfen nicht aufgeschoben. Jederzeit kann einen ein Unglück (Unfall, Krankheit) treffen. Wenn rechtzeitig Vorsorge getroffen wurde, ist Ihre Familie gesichert. Der Ehegatte, die Kinder können in einem entsprechenden Fall ohne eine entsprechende Vollmacht für Sie nicht tätig werden. Haben Sie keine Vorsorge getroffen, besteht die Gefahr, dass das Betreuungsgericht für Sie einen Betreuer/Betreuerin bestellt, den/die Sie nicht wollen. Hinzu kommt, dass Aufgabe des Betreuers nicht die persönliche Betreuung, sondern in erster Linie die verwaltungsmäßige Betreuung ist. Die eigentliche „Arbeit“ müssen dann Angehörige verrichten, die den Anordnungen des Betreuers Folge zu leisten haben. Ich verweise auf mein (in Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Constanze Trilsch) soeben in der 8. Neuauflage erschienenes Buch, die Vorsorgemappe.